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Verwaltung / Politik

Unwetter Bernd - Wiederherstellung von Grenzzeichen an Grundstücksgrenzen

Hinweis: Der Service für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in den Flutgebieten besteht noch bis zum 30. Juni 2023!

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat in den betroffenen Gebieten zahlreiche Wohnhäuser und andere Gebäude massiv beschädigt oder komplett zerstört. Das Hochwasser hat dabei auch Grenzzeichen von Grundstücksgrenzen (z.B. Grenzsteine, Bolzen oder Meißelzeichen) weggerissen oder in ihrer Lage verändert.

Diese Grenzzeichen sind im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet, das alle wichtigen Informationen zu Flurstücken und Gebäuden enthält. Also z.B. räumliche Lage, Abgrenzung, Nutzung und Größe.

Hier hilft der Rhein-Sieg-Kreis

Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises formlos hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen ihrer Grundstücksgrenzen melden. Das Katasteramt stellt dann die konkreten Schäden an der Infrastruktur fest und koordiniert notwendige Vermessungsarbeiten, um die Grenzzeichen wiederherzustellen und das Liegenschaftskataster zu erneuern.

Diese Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos!

Bitte melden Sie hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen von Grundstücken an:

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