Verwaltung / Politik
Wiederaufbauhilfe des Landes - Anträge weiterhin möglich
Vom Hochwasser im Juli 2021 Betroffene in Nordrhein-Westfalen können Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Insgesamt stehen dafür in NRW rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 zur Verfügung.
Anträge auf Aufbauhilfe können für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden.
Hier können Sie bis zum 30. Juni 2026 Anträge stellen:
Die NRW-Landesregierung hat für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab dem 14. September 2021 zusätzlich das Service-Telefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau.
Das Servicetelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:30 Uhr erreichbar:
0211 / 4684 – 4994.
Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für die Menschen an, die über kein Internet verfügen oder insgesamt Hilfe bei der Antragstellung benötigen.
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Rheinbach
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Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1 für Rheinbach
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Swisttal
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Rathaus Swisttal, Rathausstraße 115
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Von montags bis freitags stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Antragstellenden dann in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz wichtig: Eine Beratung ist nur mit Termin möglich. Termine können entweder online oder telefonisch unter 02241 13-2200 vereinbart werden. Die Telefon-Hotline ist von montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr besetzt.
Die Prüfung und Bewilligung der Anträge erfolgen je nach Kommune durch die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf, die Auszahlung der Förderungen über die NRW-Bank.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin in der Beratungsstelle folgende Informationen/Unterlagen mit:
Ihren Personalausweis oder alternativ:
- Ihren vorläufigen Personalausweis (von der Gemeinde)
- eine aktuelle Meldebescheinigung (von der Gemeinde)
- Ihren Reisepass
- einen anderen Identitäts-bzw. Meldenachweis
Ihre Steuer-ID (ggf. beim zuständigen Finanzamt erfragen)
Ihre E-Mail-Adresse (je Schadensobjekt nur EINE E-Mail-Adresse, bitte schon vor dem Termin einrichten!)
Ihre Kontoverbindung (IBAN, nur inländische Kontoverbindungen werden akzeptiert)
Ggf. Angaben zur Vertretungsberechtigung:
- Nachweis der Berechtigung, Vollmacht (ggf. formlos mit eigenhändiger Unterschrift des Vollmachtgebers.)
- ggf. Erbschein (beim Amtsgericht beantragen)
- Personalausweis
Ggf. andere Person zur Kontaktaufnahme:
- Name, Vorname, Adresse
- E-Mail-Adresse
Bei Eigentümern: Angaben zum Gebäude, Grundstück (sofern möglich):
- genaue Adresse
- betroffenes Geschoss
- Gemarkung
- Grundbuchblatt-Nr.
- Flur/Flurstück
- sofern vorhanden: Grundbuchauszug
Zur Beantragung von Hilfen für Hausrat-Pauschale:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Steuer-ID aller Mitbewohner (einschließlich zuhause wohnender Kinder)
- Bei Mietern: Mietvertrag
Zur Beantragung von Hilfe zum Wiederaufbau:
- (Konto-) Belege/Höhe erhaltener Spenden
- (Konto-) Belege/Höhe erhaltener Soforthilfe
- Angaben zu Versicherungsleistungen
- Angaben zu beantragten anderen Fördermitteln
- Gutachten bei Schäden über 50.000 €
- Gutachten bzgl. Denkmalschutz bzw. Mehraufwand