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Politik bei uns

Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

Die politische Vertretung des Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger ist der Kreistag. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Bereichen mit.

Der Kreistag besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei den Kommunalwahlen unmittelbar gewählten 86 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat, der den Kreistag einberuft und die Tagesordnung festsetzt. Der Kreistag tritt üblicherweise viermal im Jahr zusammen.

Die Flagge des Rhein-Sieg-Kreises

Der Kreistag trifft grundlegende Entscheidungen, wie beispielsweise den Erlass von Satzungen, insbesondere der Haushaltssatzung, den Erwerb und Veräußerung von Vermögen oder die Errichtung öffentlicher Einrichtungen. Vorbereitet werden diese Beschlüsse im Kreisausschuss und in den Fachausschüssen, die aus den Mitgliedern des Kreistages und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden.

Darüber hinaus werden Mandatsträger als Interessenvertretungen auch in Gremien von Gesellschaften, Vereinen, Organisationen, an denen der Kreis beteiligt ist, entsandt.

Als Landrat ist Sebastian Schuster Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er führt die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses aus.

Sitzverteilung im Kreistag in der aktuellen Wahlperiode:

Partei Stimmenanteil in % Sitze im Kreistag
CDU 39,53 34
GRÜNE (Piraten) 23,25 20
SPD 20,93 18
FDP (FUW) 6,98 6
AfD 3,49 3
Vernunft und Gerechtigkeit 2,33 2
Volksabstimmung 2,33 2
fraktionslos 1,16 1

Alles rund um den Kreistag und seine Gremien

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