Aufhebung der Allgemeinverfügung des Rhein-Sieg-Kreises vom 28.10.2022 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
1. Nachdem die Geflügelpest bei Nutzgeflügel in Teilgebieten der Stadt Lohmar und der Stadt Troisdorf erloschen ist, wird die Allgemeinverfügung vom 28.10.2022 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 44 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am 27.11.2022 in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 24.11.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster