Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 02.09.2022 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Untersuchungsgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 02.09.2022 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 17.04.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster