Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 03.08.2022 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
- Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Sperrbezirk auf dem Gebiet der Gemeinde Windeck erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 03.08.2022 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr. - Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 28.08.2023
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster