Bekanntmachung über die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters
Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in der zurzeit gültigen Fassung ist die Neueinrichtung des Liegenschaftskatastes ortsüblich bekanntzugeben.
Gemäß dem „Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell (Geobasisdaten-Migrationserlass)“ vom 21. September 2022 wurden die Daten des ALKIS (= Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) im gesamten Amtsbezirk des Amtes für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises vom alten Datenmodell (AAA-Anwendungsschema 6.0.1) in das neue Datenmodell (AAA-Anwendungsschema 7.1.2) migriert.
Seit dem 10.10.2024 werden beim Amt für Katasterwesen und Geoinformation die ALKIS-Daten in dem neuen Datenmodell geführt.
53721 Siegburg, den 12.06.2025
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Im Auftrag
gez. Martin Kütt
Amtsleiter