Änderung der Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis vom 04.12.2025
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 646 ff), hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises am 04.12.2025 die als Anhang beigefügte Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis beschlossen.
Bekanntmachungsanordnung
- Die beigefügte Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis vom 04.12.2025, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
- Gemäß § 5 Abs. 6 KrO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Siegburg, den 11.12.2025
gez. Schuster
Sebastian Schuster, Landrat