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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 11. Dezember 2025

Änderung der Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis vom 04.12.2025

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 5 Abs. 3 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 646 ff), hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises am 04.12.2025 die als Anhang beigefügte Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis beschlossen.


Bekanntmachungsanordnung

  1. Die beigefügte Hauptsatzung für den Rhein-Sieg-Kreis vom 04.12.2025, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
  2. Gemäß § 5 Abs. 6 KrO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 
  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Landrat hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Siegburg, den 11.12.2025

gez. Schuster
Sebastian Schuster, Landrat

                                                                                             

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