Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds
Die am 14.09.2025 über die Reserveliste der SPD in den Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises gewählte Bewerberin Frau Valeska Rauchfuß hat die Annahme der Wahl am 31.10.2025 abgelehnt. Es ist daher eine Ersatzbestimmung nach § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) durchzuführen.
In der Reserveliste für die Kreistagswahl ist ein Ersatzbewerber/eine Ersatzbewerberin nach § 16 Abs. 2 KWahlG für Frau Rauchfuß nicht bestimmt worden. Die Nachfolge bestimmt sich daher gem. § 45 Abs. 2 S. 1 KWahlG nach der Reihenfolge der Reserveliste, die bis Position 18 ausgeschöpft ist.
Die nächste Bewerberin auf Reservelistenplatz 19 ist
Frau Tatjana Ortmann, geboren 1969, wohnhaft in 51570 Windeck.
Frau Ortmann hat die Wahl angenommen.
Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.06.2025 (GV. NRW. S. 514) stelle ich fest, dass Frau Tatjana Ortmann mit Eingang der Annahmeerklärung am 06.11.2025 die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung
- jede/r Wahlberechtigte des Rhein-Sieg-Kreises,
- die für den Rhein-Sieg-Kreis zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2025 teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiterin des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, den 07.11.2025
Die Kreisdirektorin als Wahlleiterin
gez. Svenja Udelhoven