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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 4. Mai 2026

über die Offenlegung des fortgeführten Liegenschaftskatasters

Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW, SGV.NRW.7134) in den zurzeit gültigen Fassungen kann die Bekanntgabe von Erneuerung und umfangreichen Fortführungen des Liegenschaftskatastes durch Offenlegung erfolgen.

Im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Liegenschaftskataster im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 bezüglich

  1. der Eigentümerdaten nach Mitteilung durch die Grundbuchverwaltung
  2. der Lagebezeichnungen 
  3. der Anpassungen der Bodenschätzung
  4. der Aktualisierung des Gebäudebestandes anhand von Luftbildinformationen und Feldvergleich

aktualisiert

Weitere Veränderungen:

  1. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 872, Flur 7, Gemarkung Roisdorf wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2025_CIID_4100/ 26.02.2025).
  2. Die Gebäudeeinmessung auf den Flurstücken 331, 681, 683, Flur 10, Gemarkung Rheidt wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2025_CIID_4256/ 13.05.2025).
  3. Die Gebäudeeinmessung auf dem Flurstück 1156, Flur 9, Gemarkung Heimerzheim wurde in die amtliche Liegenschaftskarte übernommen. Die Offenlegung erfolgt für die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft (Az.: 62.2 2025_CIID_4422/ 15.09.2025).
  4. Die Ergebnisse der Baulandumlegung „Gewerbegebiet Alfter-Nord“ (Teilinkraftsetzung) wurden in das amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem übernommen (Az.: 62.2 2025_CIII_7023/ 04.07.2025).
  5. Die Teilungsvermessung des Flurstücks 135, Flur 38, Gemarkung Braschoß wurde in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1028 und 1029 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die verstorbenen Eigentümer Otto Rosemann und Rosa Rosemann (Az.: 62.2 2024_CIIA_1003/ 10.02.2025).
  6. Die Grenzen des Gewässerflurstücks 358, Flur 12, Gemarkung Eitorf wurden entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW im Rahmen einer Teilungsvermessung angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer dieses Flurstücks, die Anlieger und für die verstorbene Eigentümerin des angrenzenden Flurstücks 339, Flur 38, Gemarkung Eitorf, Ingrid Anna Christine Weber. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 455 und 453 entstanden und die Flächen wurden neu ermittelt (Az.: 62.2 2024_CIIA_1380/ 11.03.2025).
  7. Die Grenzen des Sehlenbachs wurden entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW im Rahmen einer Teilungsvermessung angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer des Flurstücks 131, Flur 7, Gemarkung Eitorf, die Anlieger. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 836 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt (Az.: 62.2 2025_CIIA_1003/ 23.01.2025).
  8. Die Grenzen des Gewässerflurstücks 147, Flur 20, Gemarkung Miebach wurden entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer dieses Flurstücks, die Anlieger. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 191 und 192 entstanden und die Flächen wurden neu ermittelt (Az.: 62.2 2025_CIIA_1174/ 02.06.2025).
  9. Die Grenzen des Pleisbachs wurden entsprechend den wasserrechtlichen Bestimmungen des Landeswassergesetzes NRW im Rahmen einer Teilungsvermessung angepasst. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer des Flurstücks 233, Flur 1, Gemarkung Wahlfeld, die Anlieger. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 342 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt (Az.: 62.2 2025_CIIA_1293/ 24.09.2025).
  10. Die amtliche Fläche des Flurstücks 3297, Flur 12, Gemarkung Honnef wurde infolge einer Neuberechnung geändert. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Dr. Carsten Beck und Dr. Bettina Elisabeth Beck. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_CIIB_3057/ 20.02.2025). 
  11. Das Überhakenflurstück 283, Flur 4, Gemarkung Oberhau wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 563 und 564 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Alexander Basner und Teresia Basner. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20416/ 31.03.2025).
  12. Das Überhakenflurstück 427, Flur 9, Gemarkung Königswinter wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 507 und 508 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Mannesmann Mobilfunk GmbH. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20834/ 18.02.2025).
  13. Das Überhakenflurstück 217, Flur 8, Gemarkung Oberhau wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 645 und 646 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Andrea von der Lohe. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20839/ 22.04.2025).
  14. Das Überhakenflurstück 149, Flur 12, Gemarkung Oberhau wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 261 und 262 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2024_VAW_20841/ 30.04.2025).
  15. Das Überhakenflurstück 75, Flur 7, Gemarkung Niederdollendorf wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 100-102 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Christine Thiebes und Winfried Hoitz. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20849/ 30.06.2025).
  16. Das Überhakenflurstück 2628, Flur 2, Gemarkung Niederdollendorf wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 3872 und 3873 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Michael Walter Josef Boltersdorf. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20852/ 07.07.2025).
  17. Die Überhakenflurstücke 55 und 56, Flur 27, Gemarkung Witterschlick wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 131-132 und 133-134 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Christian Josef Prinz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20468/ 15.04.2025).
  18. Die Überhakenflurstücke 146 und 147, Flur 10, Gemarkung Oberpleis wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 672-673 und 674-675 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Elisabeth Gerhard und Adelheid Sieberz. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20691/ 07.07.2025).
  19. Die Überhakenflurstücke 417 und 200, Flur 3, Gemarkung Wahlfeld wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 925-926 und 939-940 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Evita Dahs und Ingrid Gertrud Pohl. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20694/ 15.07.2025).
  20. Das Überhakenflurstück 265, Flur 5, Gemarkung Wahlfeld wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 646 und 647 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Hannelore Schulte. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20699/ 04.08.2025).
  21. Die Überhakenflurstücke 522, 525 und 1875, Flur 2, Gemarkung Hangelar wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1961-1962, 1967-1968 und 1971-1972 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Doris Weger, Kurt Weger, Anna Hoffmann und Rolf Dreiseidler. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20703/ 13.08.2025).
  22. Das Überhakenflurstück 1681, Flur 10, Gemarkung Honnef wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 2567 und 2568 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Anita Nutz-Kammerer. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20916/ 18.08.2025).
  23. Das Überhakenflurstück 496, Flur 16, Gemarkung Honnef wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1561 und 1562 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Gertrud Kalfenbach, Heinrich Weber, Jakob Weber, Karl Dolf Hubert Nekum, Mathias Weber, Peter Welter und Rudolf Reinarz. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20922/ 26.08.2025).
  24. Die Überhakenflurstücke 999 und 538, Flur 24, Gemarkung Honnef wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1738-1739 und 1742-1743 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Wilhelm Hamacher und die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20925/ 03.09.2025).
  25. Das Überhakenflurstück 539, Flur 24, Gemarkung Honnef wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1763 und 1764 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Siegrid Werner. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20926/ 25.09.2025).
  26. Das Überhakenflurstück 28, Flur 10, Gemarkung Dattenfeld wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 104 und 105 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Reiner Happ. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_21002/ 05.08.2025).
  27. Das Überhakenflurstück 9, Flur 10, Gemarkung Dattenfeld wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 110 und 111 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Nachbarschaft Uebersetzig. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_21041/ 24.09.2025).
  28. Die Überhakenflurstücke 628 und 629, Flur 1, Gemarkung Troisdorf wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 1456-1457 und 1458-1459 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Katrin Wilkes. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_21044/ 07.10.2025).
  29. Die Überhakenflurstücke 2901 und 2746, Flur 4, Gemarkung Troisdorf wurden aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 3204-3205 und 3214-3215 entstanden. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Mustafa Güngör und Wolfgang Irsen. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_21045/ 07.10.2025).
  30. Das Flurstück 112/2, Flur 17, Gemarkung Bergheim-Müllekoven hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 871 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Günter Käufer. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20662/ 04.02.2025). 
  31. Das Überhakenflurstück 10, Flur 4, Gemarkung Bennrath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 177 und 178 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Franz Peter Kraus. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20689/ 27.06.2025).
  32. Das Überhakenflurstück 50/6, Flur 16, Gemarkung Hilberath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 62 und 63 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Karin Pfaffenholz, Petra Pfaffenholz und Ralph Pfaffenholz. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2024_VAW_20709/ 03.06.2025).
  33. Die Grenze zwischen den Flurstücken 6662-4790 und 6662-6126, Flur 11, Gemarkung Troisdorf wurde aufgrund von Digitalisierungsfehlern in der Flurkarte falsch dargestellt. Die Berichtigung des Zeichenfehlers erfolgt von Amts wegen und bewirkt keine Rechtsänderung. Die betroffenen Flurstücke haben eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Franz Matheis und Maria Katharina Matheis. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20232/ 04.03.2025).
  34. Das Flurstück 13/1, Flur 28, Gemarkung Bennrath hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 78 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Maria Kleff. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20352/ 01.04.2025). 
  35. Das Überhakenflurstück 36, Flur 2, Gemarkung Halft wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 495 und 496 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Maria Schmitz. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20445/ 06.05.2025).
  36. Das Flurstück 95/20, Flur 7, Gemarkung Rheidt hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 281 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Gertrud Pütz-Kurt. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20469/ 08.07.2025). 
  37. Das Überhakenflurstück 3, Flur 8, Gemarkung Hilberath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 476 und 477 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Christel Bayer. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20583/ 27.05.2025).
  38. Das Überhakenflurstück 9, Flur 14, Gemarkung Hilberath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 52 und 53 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümerin Gisela Katharina Schneider. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20613/ 12.06.2025).
  39. Das Flurstück 35/29, Flur 14, Gemarkung Hilberath hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 61 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2025_VAW_20613/ 12.06.2025). 
  40. Das Überhakenflurstück 3, Flur 3, Gemarkung Hilberath wurde aus katastertechnischen Gründen aufgelöst. In diesem Zusammenhang sind die Flurstücke 39 und 40 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Karl Küster. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20616/ 12.06.2025).
  41. Das Flurstück 58/2, Flur 21, Gemarkung Rösberg hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 94 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Anna Maria Zündorf und Hubert Lukas Zündorf. Die Andressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20621/ 17.12.2025). 
  42. Die Grenze zwischen den Flurstücken 134 und 135, Flur 10, Gemarkung Hilberath wurde aufgrund von Digitalisierungsfehlern in der Flurkarte falsch dargestellt. Die Berichtigung des Zeichenfehlers erfolgt von Amts wegen und bewirkt keine Rechtsänderung. Die betroffenen Flurstücke haben eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. Die Offenlegung erfolgt für den Eigentümer Jörg Winnen. Die Adresse konnte nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_20704/ 31.07.2025).
  43. Das Flurstück 200/163, Flur 41, Gemarkung Geistingen hat aus katastertechnischen Gründen eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. In diesem Zusammenhang ist das Flurstück 893 entstanden und die Fläche wurde neu ermittelt. Die Offenlegung erfolgt für die nicht ermittelbaren Eigentümer, die Anlieger (Az.: 62.2 2025_VAW_20833/ 04.09.2025). 
  44. Die Grenze zwischen den Flurstücken 14 und 51, Flur 29, Gemarkung Halft wurde aufgrund von Digitalisierungsfehlern in der Flurkarte falsch dargestellt. Die Berichtigung des Zeichenfehlers erfolgt von Amts wegen und bewirkt keine Rechtsänderung. Die betroffenen Flurstücke haben eine neue Flurstücksbezeichnung erhalten. Die Offenlegung erfolgt für die Eigentümer Nikolaus Weinstock und Helena Weber. Die Adressen konnten nicht ermittelt werden (Az.: 62.2 2025_VAW_21075/ 20.10.2025).
  45. In folgenden Gebieten des Rhein-Sieg-Kreises wurden von Amts wegen Neuberechnungen der Flächenangaben aufgrund verbesserter Datengrundlage durchgeführt:
  • Gemarkung Aegidienberg: Fluren 3,27
  • Gemarkung Alfter: Flur 38
  • Gemarkung Altendorf: Fluren 3, 18, 20, 21, 26
  • Gemarkung Bennrath: Fluren 2, 4, 6, 24, 25, 28
  • Gemarkung Berghausen: Flur 6
  • Gemarkung Bergheim-Müllekoven: Flur 17
  • Gemarkung Braschoß: Flur 18
  • Gemarkung Bröl: Fluren 7, 8, 10, 12
  • Gemarkung Buisdorf: Fluren 4, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 17, 18
  • Gemarkung Dattenfeld: Flur 39
  • Gemarkung Dehrenbach: Flur 5
  • Gemarkung Eischeid: Flur 18
  • Gemarkung Flerzheim: Fluren 6, 8, 10
  • Gemarkung Geistingen: Fluren 2, 9, 23, 24, 31, 38, 41, 42, 43, 45, 46, 49, 50
  • Gemarkung Gimmersdorf: Flur 6
  • Gemarkung Halberg: Fluren 3, 5
  • Gemarkung Halft: Fluren 2, 5, 6, 7, 23, 25, 31, 32, 34, 35
  • Gemarkung Happerschoß: Fluren 2, 3, 4, 5, 6, 7
  • Gemarkung Hasenpohl: Fluren 6, 7, 8
  • Gemarkung Herchen: Flur 26
  • Gemarkung Hersel: Fluren 1, 3, 5, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 16, 18
  • Gemarkung Hilberath: Fluren 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16
  • Gemarkung Ittenbach: Fluren 3, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 16
  • Gemarkung Kardorf-Hemmerich: Fluren 13, 14, 15
  • Gemarkung Lüftelberg: Fluren 1, 2, 3, 4
  • Gemarkung Markelsbach: Flur 3
  • Gemarkung Meckenheim: Fluren 5, 7, 24
  • Gemarkung Merten: Fluren 8, 9, 10, 12, 14, 15, 16, 17, 18
  • Gemarkung Miel: Fluren 1, 4, 8, 10, 11, 13, 14, 15, 16
  • Gemarkung Much: Fluren 6, 7, 18, 20
  • Gemarkung Neukirchen: Fluren 1, 6, 11, 13, 14, 18, 24, 25, 36
  • Gemarkung Niederbachem: Flur 3
  • Gemarkung Niedermenden: Flur 5
  • Gemarkung Oberbachem: Fluren 5, 8, 13
  • Gemarkung Oedekoven: Fluren 2, 3, 4, 5, 7, 9, 10, 17
  • Gemarkung Oelinghoven: Flur 1
  • Gemarkung Queckenberg: Fluren 3, 6, 9, 10
  • Gemarkung Rheidt: Fluren 7, 13, 22
  • Gemarkung Rheinbach: Fluren 2, 17, 18
  • Gemarkung Roisdorf: Flur 7
  • Gemarkung Rosbach: Fluren 3, 5, 12, 24, 58
  • Gemarkung Rösberg: Fluren 5, 15, 21, 23, 24, 26
  • Gemarkung Scheiderhöhe: Flur 1
  • Gemarkung Sechtem: Flur 17
  • Gemarkung Sieglar: Flur 8
  • Gemarkung Spich: Flur 20, 22
  • Gemarkung Stockem: Flur 1
  • Gemarkung Wahlscheid: Fluren 5, 6, 7, 24, 25
  • Gemarkung Waldorf: Fluren 2, 7, 13
  • Gemarkung Wellesberg: Fluren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
  • Gemarkung Werthoven: Fluren 3, 9, 10
  • Gemarkung Winterscheid: Flur 4
  • Gemarkung Wolperath: Fluren 5, 12, 29, 54

Die neu ermittelten Flächen sind in den amtlichen Nachweis übernommen worden. 

Soweit hierzu keine Fortführungsnachweise erstellt bzw. diese Fortführungen nicht bereits bekannt gegeben wurden, werden diese Änderungen hiermit bekanntgegeben.  

Die Offenlegung findet in der Zeit vom 15.05.2026 bis einschließlich 15.06.2026 bei der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt:

Montag                                      09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 15:45 Uhr
Mittwoch                                   09:00 – 12:00 Uhr

Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung (Katasterauskunft: 02241-132993).

Während der Offenlegungszeit wird den betroffenen Eigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte, wenn ihre Rechte betroffen sind, Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Liegenschaftskatasters unterrichten zu lassen und den Katasternachweis einzusehen. Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen die Rufnummer der Katasterauskunft zur Verfügung.

Die Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters gelten gemäß § 10 Abs. 2 LZG NRW als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Nach Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das aktualisierte Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen.

Hinweis auf Ihre Rechte:

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erheben. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Um ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden, empfehle ich ihnen vor Erhebung einer Klage sich mit der Katasterbehörde in Verbindung zu setzen. So können etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage ggf. behoben werden.

53721 Siegburg, den 30.04.2026
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Amt für Katasterwesen und Geoinformation
Im Auftrag
gez. Martin Kütt
Amtsleiter

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