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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 26. Oktober 2026

Antrag der SKB GmbH & Co. KG, Vor dem Rheintor 17, 46459 Rees auf Gewinnung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel, Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100, Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 und Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46


(Aktenzeichen 66.3-14.01-65)

Die SKB GmbH & Co. KG hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens gemäß § 3 Abgrabungsgesetz NRW beantragt. 

Nachdem die Antragsunterlagen und der Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung der SKB GmbH & Co. KG im Verfahren zu der beantragten Kiesgrube bei der Stadtverwaltung in Niederkassel und im Kreishaus des Rhein-Sieg-Kreises sowie auf den dazugehörigen Internetseiten eingesehen werden konnten und Rückäußerungen dazu möglich waren, findet nun ein weiterer Verfahrensschritt statt.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen aller Betroffenen, der Träger öffentlicher Belange und anderer Beteiligten werden analog zu § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) zu dem genannten Verfahren in einem Erörterungstermin behandelt.

Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sollen, wie gesetzlich vorgeschrieben, zwischen dem Antragsteller, den am Verfahren beteiligten Behörden und Institutionen sowie den Einwendern und Betroffenen erörtert werden. Dies dient dazu klarzustellen, welche konkreten Auswirkungen (Umwelt, Verkehr, Gesundheit, Lärm etc.) relevant sind, Unklarheiten auszuräumen und Missverständnisse zu vermeiden, bevor eine formale Genehmigungsentscheidung getroffen wird.

Dieses Vorhaben unterliegt gemäß § 3 Abgrabungsgesetz NRW i. V. m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die vollständigen Antragsunterlagen (bestehend aus Erläuterungen, Karten, Plänen und Zeichnungen), die das Vorhaben, seinen Anlass und die vom Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen erkennen lassen, haben in der Zeit vom 26.01.2026 bis 23.02.2026 bei der Stadtverwaltung Niederkassel zur Einsichtnahme ausgelegen. 

Der gemäß § 18 (1) UVPG i. V. m. analog § 73 Abs. 6 VwVfG NRW vorgesehene Erörterungstermin bezüglich der umweltrelevanten Belange des Vorhabens wird auf den

Donnerstag, den 17. Dezember 2026

festgesetzt. Er wird um 17.00 Uhr in der Aula der Kopernikusschule, Kopernikusstr. 3 in 53859 Niederkassel stattfinden.

Zeitpunkt und Erörterungstermin werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Siegburg, den 26. Oktober 2026

Rhein-Sieg-Kreis
- Der Landrat -
gez. Sebastian Schuster

Hinweise:

  • Die Veranstaltung ist NICHT öffentlich.
  • Teilnahmeberechtigt sind neben dem Vorhabenträger die Kommunen, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Ein Anspruch auf Erörterung von Stellungnahmen und Einwendungen besteht nicht. Ein gültiger amtlicher Ausweis und/oder Dienstausweis ist bereitzuhalten.
  • Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn erörtert werden. Die eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen bleiben in diesem Fall bestehen. 
  • Jeder Beteiligte und Teilnahmeberechtigte kann sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist beim Einlass vorzulegen.
  • Verspätete oder neue Einwendungen sind von der Erörterung ausgeschlossen. Es können keine neuen Einwendungen vorgebracht werden, da diese mit Ablauf der Einwendungsfrist ausgeschlossen sind.
  • Im Erörterungstermin erfolgt keine Entscheidung über den Antrag. 
  • Der Gebrauch von Ton- und Bildaufnahmegeräten während des Termins ist nicht zulässig. Ebenso ist das Telefonieren im Erörterungssaal untersagt. Um Störungen zu vermeiden, wird gebeten, mobile Geräte auszuschalten oder den Flugmodus zu aktivieren.
  • Die Veranstaltung wird zur Protokollierung aufgezeichnet.
  • Für einen ordnungsgemäßen Ablauf mit einer sachlichen und fairen Diskussion wird darum gebeten, dass allen Beteiligten ungestört das Wort zum Vortragen eingeräumt wird. 
  • Bei einer Störung oder Missachtung der Vorgaben kann eine Person der Veranstaltung verwiesen werden.
  • Mit Schluss der Erörterung ist das Anhörungsverfahren regelmäßig beendet.
  • Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
  • Datenschutz: Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Erörterungsverfahren erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Erörterungsverfahren von der Genehmigungsbehörde erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO.

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