Hinweisbekanntmachung über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GKG) i. V. m. § 20 Abs. 4 Satz 1 GKG weise ich darauf hin, dass die o. g. Änderung der Verbandssatzung am 04.08.2021 durch die Bezirksregierung Köln bestätigt und in der Ausgabe 32/2021 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln am 09.08.2021 bekannt gemacht worden ist.
Die geänderte Fassung ist am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.
Siegburg, den 29.09.2021
gez. Sebastian Schuster
Der Landrat