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Hinweisbekanntmachung über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg

13. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung für den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Hinweisbekanntmachung über Änderungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg

Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GKG) i. V. m. § 20 Abs. 4 Satz 1 GKG weise ich darauf hin, dass die o. g. Änderung der Verbandssatzung am 04.08.2021 durch die Bezirksregierung Köln bestätigt und in der Ausgabe 32/2021 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln am 09.08.2021 bekannt gemacht worden ist.

Die geänderte Fassung ist am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Siegburg, den 29.09.2021

gez. Sebastian Schuster
Der Landrat

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