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Offenlegung des Entwurfs der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für das Haushaltsjahr 2026

Öffentliche Bekanntgabe - bereitgestellt am 18. Februar 2026

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für das Haushaltsjahr 2026 in der Zeit vom 18.02.2026 bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2026 durch den Kreistag (vorgesehen für den 12. März 2026) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags von 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags von 6.45 Uhr bis 13.00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand in der Eingangshalle des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Auf die Bekanntmachung im Internet wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 05.03.2026 Einwendungen erheben.
Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Siegburg, den 17.02.2026

gez. Schuster
(Landrat)

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