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Änderung der Unternehmenssatzung des Rhein-Sieg-Kreises über die RSAG Anstalt öffentlichen Rechts

Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 14. Dezember 2017

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises durch Beschluss am 14.12.2017 die Änderung der Unternehmenssatzung des Rhein-Sieg-Kreises über die RSAG Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen.

Siegburg, 14.12.2017
gez.
Sebastian Schuster
(Landrat)

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