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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 5. Januar 2021

7. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Fachmarkt, Stadt Sankt Augustin

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 27. Sitzung am 18.12.2020 den Planentwurf der 7. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg - Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrrad Fachmarkt, Stadt Sankt Augustin – zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.

Anlass für die vorgesehene Regionalplanänderung ist die Absicht der Stadt Sankt Augustin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des großflächigen Einzelhandelbetriebes Fahrrad XXL Feld im Ortsteil Menden zu schaffen.

Der Fahrradfachmarkt ist seit 1997 an der Einsteinstraße 35 ansässig. Aktuell weist dieser eine Verkaufsfläche einschl. Nebenflächen von 2.500 m² auf. Um den Entwicklungen auf dem Fahrradmarkt gerecht zu werden, sieht sich das Unternehmen gezwungen, den Fachmarkt zu vergrößern. Ursprünglich geplant war die Erweiterung auf 9.000 m² einschl. Nebenflächen. Nach der regionalen Abstimmung im Vorfeld des Regionalplanänderungsverfahrens wurde die potenzielle Erweiterungsfläche auf 7.800 m² reduziert.

Der Regionalplan Köln, Region Bonn/Rhein-Sieg, legt sowohl für den Bestandsstandort des Fahrradfachmarktes als auch die geplante Erweiterungsfläche einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) fest. Nach den landesplanerischen Vorgaben des Ziels 6.5-1 Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) dürfen großflächige Einzelhandelsbetriebe in der Bauleitplanung nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) festgesetzt werden.

Eine entsprechende Änderung des Regionalplanes für den ca. 2,5 ha großen Planbereich von der Festlegung GIB in ASB ist damit zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der nachfolgenden Bauleitplanung zur Erweiterung des Fahrradfachmarktes XXL Feld in Sankt Augustin.  

Lage des Änderungsbereiches

Bereich der 7. Planänderung auf dem Gebiet der Stadt St. Augustin.

7. Änderung des Regionlplans Sankt Augustin

Gemäß § 3 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungssgesetz – PlanSiG) wird von einer physischen öffentlichen Auslegung abgesehen. Stattdessen erfolgt eine „digitale öffentliche Auslegung“, also eine Auslage durch Veröffentlichung im Internet. 

Die Regionalplanungsbehörde nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die Regionalplanungsbehörde daher im o.g. Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG in begründeten Fällen den Versand der Unterlagen auf einem USB-Stick an. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch an die Regionalplanungsbehörde unter 0221 147-2038 oder per E-Mail an regionalplanungbrk.nrwde oder schriftlich an Bezirksregierung Köln, Regionalplanungsbehörde, Dezernat 32, Zeughausstraße 2 – 10, 50667 Köln. 

Die Planunterlage liegt zudem in der Zeit vom 1. Februar 2021 bis einschließlich 31. März 2021 bei der Bezirksregierung Köln, Zeughaustraße 2 – 10, 50667 Köln (nach telefonischer Voranmeldung unter 0221 147-2038 oder regionalplanungbrk.nrwde) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. 

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden: 

  • elektronisch per E-Mail an regionalplanungbrk.nrwde
    Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail, nur die Kurzbezeichnung – Öff St. Augustin – an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln oder an den Rhein-Sieg-Kreis, Referat für Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.  

Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Darüber hinaus sollten schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden. 

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.  

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. 

Durch Einsichtnahme in die Planunterlage und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Siegburg, 23. Dezember 2020

gez. Sebastian Schuster
Landrat

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