Aktuelle Bodenrichtwerte 2020
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 03.11.2017 - BGBl I S. 3634) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung - GAVO NRW) vom 23.03.2004 (GV. NRW. 2004 S. 146) die Bodenrichtwerte zum 01.01.2020 ermittelt und in der Zeit vom 03.02.2020 bis 06.02.2020 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde: | Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck |
Stadt: | Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf |
Die Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab Anfang März für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Zimmer A 5.06, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 19.02.2020
gez. Kütt
Vorsitzender des Gutachterausschusses