Aufhebung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck“
Mit Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet am 15.06.2023, 22.06.2023, 26.06.2023, 27.06.2023 bzw. 05.07.2023 haben die Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck“ (bekanntgemacht am 26.10.2019 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) einvernehmlich gemäß § 24 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) aufgehoben. Die Aufhebung wird am Tag nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam.
Bekanntmachungsanordnung:
Vorstehende Aufhebung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Archivaufgaben zwischen den Kommunen Eitorf, Lohmar, Much, Rösrath, Ruppichteroth und Windeck“ wird gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), öffentlich bekannt gemacht.
Siegburg, den 17.07.2023
06-072-91
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster