Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 24. Mai 2022

Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 07.07.2021 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen

1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Sperrbezirk in Teilgebieten der Städte Rheinbach und Meckenheim sowie der Gemeinde Swisttal erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 07.07.2021 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.

2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.

Siegburg, den 04.05.2022                  

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

gez. Sebastian Schuster

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.