Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 07.07.2021 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen im Sperrbezirk in Teilgebieten der Städte Rheinbach und Meckenheim sowie der Gemeinde Swisttal erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 07.07.2021 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 04.05.2022
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster