Aufhebung der Tierseuchenverordnungen des Rhein-Sieg-Kreises vom 22.08.2022 sowie vom 17.10.2023 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen in Bornheim-Walberberg erloschen ist, werden die Tierseuchenverordnung vom 22.08.2022 sowie vom 17.10.2023 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 29.05.2024
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
gez. Sebastian Schuster