Aufhebung der Tierseuchenverordnung des Rhein-Sieg-Kreises vom 27.08.2019 zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen
1. Nachdem die Amerikanische Faulbrut der Bienen in in einem Teilgebiet der Stadt Hennef erloschen ist, wird die Tierseuchenverordnung vom 27.08.2019 aufgehoben.
Die angeordneten Schutzmaßregeln finden daher gemäß § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung keine Anwendung mehr.
2. Die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de in der Rubrik Verwaltung-Politik\Verwaltung\Öffentliche_Bekanntmachungen.
Siegburg, den 29.09.2021
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat