Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf
Mit Berichten vom 20. sowie 23.12.2024 hat die Stadt Troisdorf die Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf - Zweckverband der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und der Stadt Troisdorf - angezeigt.
Nach § 20 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist der Zweckverband am Tag nach der Genehmigung und öffentlichen Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde aufgelöst.
GENEHMIGUNG UND BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG:
Die Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf wird gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 20 Abs. 4 S. 1 und § 10 Abs. 1 S. 2 GkG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die Auflösung sowie deren Genehmigung werden hiermit nach § 20 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW öffentlich bekanntgemacht.
Siegburg, den 03.01.2025
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster