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Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung wurde am 11.01.2025 gemäß § 20 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf

Mit Berichten vom 20. sowie 23.12.2024 hat die Stadt Troisdorf die Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf - Zweckverband der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und der Stadt Troisdorf - angezeigt. 

Nach § 20 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 11 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ist der Zweckverband am Tag nach der Genehmigung und öffentlichen Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde aufgelöst.

GENEHMIGUNG UND BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG:

Die Auflösung des Zweckverbandes der Industriemeisterschule Troisdorf wird gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 i. V. m. § 20 Abs. 4 S. 1 und § 10 Abs. 1 S. 2 GkG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.03.2024 (GV. NRW. S. 136), aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Auflösung sowie deren Genehmigung werden hiermit nach § 20 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW öffentlich bekanntgemacht.

Siegburg, den 03.01.2025

Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster

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