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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 14. Januar 2025

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) vom 06.01.2025

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024).

Der Geltungsbereich des Teilplans EE umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes und des 
Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen hat der Regionalrat Köln 
beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau 
der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare 
Energien zum Regionalplan Köln festzulegen. Wesentlicher Plangegenstand des von 
der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Planentwurfs des Sachlichen Teilplans 
Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten 
Regierungsbezirk. Diese trägt der der Erfüllung der bundesgesetzlich und 
landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl. 
WindBG und LEP NRW) Rechnung. Neben der zeichnerischen Festlegung von 
Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von 
Beschleunigungsgebieten werden im Teilplan weitere textliche Vorgaben (Ziele und 
Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese 
konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.

An der Erarbeitung des Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien 
werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen 
Stellen beteiligt.

Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung

Die Planunterlagen können in der Zeit vom

               13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025

über die nachfolgende Internetadresse und zusätzlich unter dem folgenden Link in 
Beteiligung NRW eingesehen und heruntergeladen werden: 

https://url.nrw/regionalplanungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der 
Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags 
bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird 
um telefonische Voranmeldung (s.u.) oder per E-Mail unter 
ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde gebeten.


Stellungnahme

Stellungnahmen zum Planentwurf können innerhalb der oben genannten 
Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen 
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 
S. 4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt 
werden.
 
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise 
übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):

1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden 
Link:

https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 (Öffnet in einem neuen Tab)

oder

2. Per E-Mail an das Postfach

ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde

Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die 
Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische 
Weiterverarbeitung erheblich. 

In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die 
folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, 
Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der 
Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln. 

Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Nr. 1 LPlG NRW).

Wichtige Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme:
Die Regionalplanungsbehörde bittet darum, sofern möglich, die textliche 
Stellungnahme beim Beteiligungsportal NRW in das Inhaltsfeld einzutragen und nicht 
als PDF hochzuladen. Lagepläne bzw. Kartenausschnitte können als Anhang 
hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich. 
Sollte die Stellungnahme über das Email-Postfach erfolgen, wird darum gebeten, falls 
möglich, die Stellungnahme als PDF-Dokument zu übersenden. 

Stellungnahmen sollten möglichst unter Angabe des vollständigen Namens und der 
Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Darüber hinaus sollten 
schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden.

Um die Zuordnung zum jeweils relevanten Planinhalt zu erleichtern, bittet die 
Regionalplanungsbehörde darum, die Stellungnahme möglichst nach der in der 
Planunterlage genannten Gliederung zu strukturieren und, sofern sich die 
Stellungnahme auf einen Windenergiebereich bezieht, die entsprechende 
Flächenkennung mit anzugeben. 

Es hat keine Auswirkungen, wenn die vorstehenden Bitten nicht beachtet werden. Alle 
fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. 
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die 
Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Durch Einsichtnahme in den 
Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht 
erstattet. 

Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen 
Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen 
Bestimmungen verarbeitet.

Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an 
die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-
3516 oder per E-Mail an ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde oder 
schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln. 

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