Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) vom 06.01.2025
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter TOP 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln – kurz: Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024).
Der Geltungsbereich des Teilplans EE umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes und des
Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen hat der Regionalrat Köln
beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau
der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare
Energien zum Regionalplan Köln festzulegen. Wesentlicher Plangegenstand des von
der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Planentwurfs des Sachlichen Teilplans
Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten
Regierungsbezirk. Diese trägt der der Erfüllung der bundesgesetzlich und
landesplanerisch vorgegebenen Flächenbeitragswerte für die Windenergie (vgl.
WindBG und LEP NRW) Rechnung. Neben der zeichnerischen Festlegung von
Vorranggebieten für die Windenergie und der Ausweisung von
Beschleunigungsgebieten werden im Teilplan weitere textliche Vorgaben (Ziele und
Grundsätze) für die Nutzung der Wind-, Solar- und Bioenergie festgelegt. Diese
konkretisieren und ergänzen die landesplanerischen Vorgaben.
An der Erarbeitung des Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien
werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen beteiligt.
Öffentliche Auslegung/Veröffentlichung
Die Planunterlagen können in der Zeit vom
13. Januar 2025 bis einschließlich 13. Februar 2025
über die nachfolgende Internetadresse und zusätzlich unter dem folgenden Link in
Beteiligung NRW eingesehen und heruntergeladen werden:
https://url.nrw/regionalplanungsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab)
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Unterlagen liegen zudem während der oben genannten Auslegungsfrist bei der
Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags
bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird
um telefonische Voranmeldung (s.u.) oder per E-Mail unter
ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde gebeten.
Stellungnahme
Stellungnahmen zum Planentwurf können innerhalb der oben genannten
Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2
S. 4 Nr. 3 ROG). Eine Fristverlängerung kann daher grundsätzlich nicht gewährt
werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Weise
übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
1. Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden
Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918 (Öffnet in einem neuen Tab)
oder
2. Per E-Mail an das Postfach
ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde
Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die
Kurzbezeichnung – Öff Teilplan EE – an. Dies erleichtert die technische
Weiterverarbeitung erheblich.
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die
folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln,
Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln.
Stellungnahmen der öffentlichen Stellen sollen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen (§ 13 Nr. 1 LPlG NRW).
Wichtige Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme:
Die Regionalplanungsbehörde bittet darum, sofern möglich, die textliche
Stellungnahme beim Beteiligungsportal NRW in das Inhaltsfeld einzutragen und nicht
als PDF hochzuladen. Lagepläne bzw. Kartenausschnitte können als Anhang
hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
Sollte die Stellungnahme über das Email-Postfach erfolgen, wird darum gebeten, falls
möglich, die Stellungnahme als PDF-Dokument zu übersenden.
Stellungnahmen sollten möglichst unter Angabe des vollständigen Namens und der
Anschrift des Stellungnehmenden abgegeben werden. Darüber hinaus sollten
schriftliche Stellungnahmen in lesbarer Form abgegeben werden.
Um die Zuordnung zum jeweils relevanten Planinhalt zu erleichtern, bittet die
Regionalplanungsbehörde darum, die Stellungnahme möglichst nach der in der
Planunterlage genannten Gliederung zu strukturieren und, sofern sich die
Stellungnahme auf einen Windenergiebereich bezieht, die entsprechende
Flächenkennung mit anzugeben.
Es hat keine Auswirkungen, wenn die vorstehenden Bitten nicht beachtet werden. Alle
fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.
Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die
Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Durch Einsichtnahme in den
Planentwurf und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht
erstattet.
Bei Abgabe einer Stellungnahme werden die darin gemachten personenbezogenen
Daten gespeichert und im Rahmen der Auswertung auf Grundlage der gesetzlichen
Bestimmungen verarbeitet.
Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte telefonisch an
die Regionalplanungsbehörde unter 0221/147-2038, 0221/147-3575 oder 0221/147-
3516 oder per E-Mail an ErneuerbareEnergienbezreg-koeln.nrwde oder
schriftlich an die Bezirksregierung Köln, 50606 Köln.