Erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ für das Plangebiet im Bereich der Stadt Lohmar
In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 4.4.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Siegburg-Troisdorf-Sankt Augustin“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 12.12.2019 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits im Zeitraum vom 7.2. - 19.6.2020 und vom 3.10. - 2.11.2020 durchgeführt. Da in diesem Zeitraum aufgrund der Corona-Pandemie die geplanten Termine zur Bürgerinformation (Bürgerversammlungen und Bürgersprechstunden) in Lohmar nicht durchgeführt werden konnten, wird nun vom 16.8. - 12.9.2021 eine erneute frühzeitige Bürgerbeteiligung ausschließlich für das Planungsgebiet im Bereich der Stadt Lohmar durchgeführt.
Zur Information der Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung werden im Folgenden Planunterlagen veröffentlicht, aus denen ersichtlich ist, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP).
Das Plangebiet umfasst Teilgebiete der Städte Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Lohmar. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.
Der Vorentwurf besteht aus
- einem Text
- der Entwicklungskarte
- der Festsetzungskarte und
- der Anlagekarte
Die Festsetzungskarte wird für den Bereich der Stadt Lohmar zusätzlich im Maßstab 1:10.000 bereitgestellt.
Die Dokumente können durch Klicken auf die Links am Ende des Textes heruntergeladen und eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Vorentwurf beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Tel. 02241 13-2508) eingesehen werden. Mögliche Zugangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie sind zu beachten.
Der Plan kann ebenfalls im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises eingesehen werden (Link siehe unten).
Die Bürgerinnen und Bürger können in der Zeit vom 16. August 2021 bis zum 12. September 2021 (einschließlich) Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Hierfür kann das vorliegende Formular verwendet werden (Link siehe unten).
Eine Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet statt
- am 19. August 2021, 18.00 Uhr, Jabachhalle, Donrather Dreieck 1, 53797 Lohmar.
Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz – Bürgersprechstunde - besteht zudem
- am 6. September 2021, Stadthaus Lohmar, Raum 119.
Hinweis: In Siegburg, Troisdorf und Sankt Augustin fanden bereits im vergangenen Jahr Bürgerinformationsveranstaltungen und Bürgersprechstunden im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung statt. Hierbei abgegebene Anregungen und Bedenken müssen nicht noch einmal vorgetragen werden und werden im weiteren Verfahren geprüft.
Aufgrund der Corona-Pandemie bitte ich folgendes zu beachten:
- Beim Betreten und Verlassen der öffentlichen Gebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden;
- aufgrund der Abstandsregel stehen nur eingeschränkt Plätze zur Verfügung;
- um Wartezeiten zu vermeiden und die Abstandsregeln einhalten zu können, wird bei der Bürgersprechstunde um eine Terminvereinbarung Tel. 02241 13-2508 gebeten;
Veränderungsverbot
Gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten der Landschaftspläne weiter.
Siegburg, 6. August 2021
gez. Sebastian Schuster
Landrat