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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 9. Juni 2022

Frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 04.04.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beschlossen. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises hat nun einen Vorentwurf erarbeitet, der nach dem Beschluss des Kreistages am 02.06.2022 die Planungsgrundlage für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 16 des Landesnaturschutzgesetzes NRW ist. In diesem Verfahrensschritt werden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundsätze und Ziele der Planung informiert. In den Planunterlagen ist ersichtlich, ob Eigentumsflächen oder die Interessen von der Planung betroffen sind. Den Bürgerinnen und Bürgern wird Gelegenheit gegeben, bereits in einem sehr frühen Planungsentwurfsstadium ihre Belange in zukünftige Entscheidungen einzubringen. Gemäß § 9 Landesnaturschutzgesetz NRW Abs. 1, Satz 4 erfolgt gleichzeitig die Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung (SUP). 

Das Plangebiet umfasst das Gemeindegebiet Alfter. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Der Vorentwurf besteht aus 

  • einem Text 
  • der Entwicklungskarte 
  • der Festsetzungskarte und 
  • der Anlagekarte 

Die Dokumente können über die Links am Ende dieses Textes heruntergeladen und eingesehen werden können. 

Der Vorentwurf kann im Auslegungszeitraum ebenfalls 

  • beim Amt für Umwelt- und Naturschutz im Kreishaus, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, im Flur vor dem Raum A 7.23 während der Dienstzeiten montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 15:00 Uhr nach telefonischer Absprache (Telefon 02241 / 13-3440)
  • im Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter zu den üblichen Öffnungszeiten
  • im Geoportal auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises
  • im Portal „Beteiligung NRW“

 eingesehen werden. 

Sie können in der Zeit vom 20. Juni 2022 bis zum 02. September 2022 (einschließlich) Bedenken und Anregungen vorbringen. Hierfür steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW zur Verfügung (siehe Link unten auf dieser Seite). Sie können Ihre schriftlichen Anregungen auch postalisch oder zur Niederschrift dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, vorbringen. Außerdem besteht die Möglichkeit per Email an LP3-fruehz-beteiligungrhein-sieg-kreisde zu schreiben.

Eine Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung findet am 22. Juni 2022, 18.00 Uhr, Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter statt.

Die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung mit einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz – Bürgersprechstunde -  besteht zudem am 15. und 25. August 2022, 14.00 - 17.30 Uhr, Rathaus Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter.

Veränderungsverbot

Gemäß § 48 Landesnaturschutzgesetz sind bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, alle Änderungen verboten. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt. Soweit die Flächen oder Objekte allerdings zurzeit bereits als Schutzgebiet (z.B. Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet) oder Schutzobjekt (z.B. Naturdenkmal) festgesetzt sind, gelten die aktuell bestehenden Verbote bis zum Inkrafttreten der Landschaftspläne weiter.

Siegburg, den 07.06.2022

Der Landrat
gez. Sebastian Schuster

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