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Dritte Satzung zur Änderung der Satzung Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG

Hinweisbekanntmachung - bereitgestellt am 14. Dezember 2017

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises durch Beschluss am 14.12.2017 die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 23.08.2011 erlassen.

Siegburg, 14.12.2017

gez. Sebastian Schuster
Landrat

Text der Satzung

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung
Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW
vom 23.08.2011

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises durch Beschluss am 14.12.2017 die folgende Änderungssatzung erlassen:

Artikel 1
Die Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrpauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW vom 27.06.2011, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistags vom 28.09.2017, wird wie folgt geändert:
1. Die Präambel wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 3 werden vor dem Wort „Änderung“ die Worte „Zweite Satzung zur“ eingefügt und das Datum „03.07.2012“ durch „28.09.2017“ ersetzt.
b) In Abs. 4 wird vor dem letzten Wort „erlassen“ eingefügt:
„sowie durch Beschluss am 14.12.2017 eine „Dritte Satzung zur Änderung der Satzung Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW““.
2. In Ziffer 3.2 wird das Wort „Satzung“ vor den Anführungsstrichen und den Wörtern „Zweite Satzung“ eingefügt.
3. In Ziffer 3.4 wird das Wort „Satzung“ vor den Anführungsstrichen und den Wörtern „Zweite Satzung“ eingefügt.
4. In Ziffer 6.2 Abs. 2 1. Halbsatz wird hinter dem „§ 11“ der Buchstabe „a“ eingefügt.
5. Ziffer 6.3.1 wird wie folgt geändert:
a) In Ziffer 6.3.1 Spiegelstrich 2 Satz 1 wird das Wort „Linienverkehren“ durch die Wörter „Verkehren nach Ziff. 2.2“ ersetzt.
b) In Ziffer 6.3.1 Spiegelstrich 2 Satz 4 wird das Wort „NRWs“ durch das Wort „Nordrhein-Westfalens“ und das Wort „Linienabschnitte“ durch das Wort „Verkehrsabschnitte“ ersetzt.
c) In Ziffer 6.3.1 Spiegelstrich 2 Satz 6 wird das Wort „der“ nach dem Wort „auf“ durch das Wort „den“ ersetzt und das Wort „Linie“ durch das Wort „Verkehr“ ersetzt.
6. In Ziffer 6.4.2 entfällt der Punkt nach dem Wort „erbracht“.
7. In Ziffer 6.4.2.2 wird „(Ziff. 6.4.2)“ durch „(Ziff. 6.4.2.1)“ ersetzt.
8. In Ziffer 8.1.1 Abs. 1 wird das Wort „Verkehren“ durch das Wort „Verkehrsabschnitte“ ersetzt.
9. In Ziffer 8.1.2 Abs. 5 wird das Wort „Verkehrs“ wird durch das Wort „Verkehrsabschnitte“ ersetzt.
10. In Ziffer 11.3.2 Abs. 3 lit. c) wird hinter dem Wort „Teil“ ein Bindestrich eingefügt.
11. In Ziffer 11.3.3 wird das Wort „Nachzahlung“ durch das Wort „Nachzahlungen“ ersetzt.
12. Ziffer 13.2 wird wie folgt geändert:
a) In S.1 werden die Worte „dieser Änderungssatzung“ durch die Worte „der Zweiten und
Dritten Satzung zur Änderung der Satzung Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur
Weiterleitung der Ausbildungsverkehrspauschale gemäß § 11a Absatz 2 ÖPNVG NRW vom
23.08.2011“ ersetzt.
b) Im Spiegelstrich 1 wird
aa) „(Var. 2)“ und „(Ziff. 13.1)“ gestrichen,
bb) das Wort „dieser“ hinter dem Wort „Inkrafttretens“ durch die Wörter „der zweiten“ ersetzt.
c) Im Spiegelstrich 2 wird das Wort „dieser“ durch die Wörter „der zweiten und dritten“ ersetzt
und „/Satzung“ gestrichen.

Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 KrO NRW nach dem Tage ihrer Bekanntmachung in
Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
1. Die vom Kreistag am 14.12.2017 beschlossene dritte Satzung zur Änderung der Satzung
Allgemeine Vorschrift des Rhein-Sieg-Kreises zur Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-
Pauschale gemäß § 11a Abs. 2 ÖPNVG NRW wird hiermit in vollem Wortlaut öffentlich bekannt
gemacht.
2. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist nicht erforderlich.
3. Es wird gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein Westfalen (KrO NRW)
darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der KrO
NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet,
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Siegburg, den 14.12.2017

gez. Sebastian Schuster
Landrat

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