Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds
Die Kreistagsabgeordnete Anna Peters hat am 01.08.2022 den Verzicht auf ihr Kreistagsmandat erklärt.
Frau Peters wurde über die Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin für Frau Peters nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt. Die Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 KWahlG nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 19 ausgeschöpft. Die Bewerberin auf Platz 20 hat die Wahl abgelehnt. Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber auf Reservelistenplatz 21 ist
Herr Rolf Johannes Engelhardt, geboren 1952, wohnhaft 53340 Meckenheim.
Die Frist nach § 45 Abs. 6 S. 4 KWahlG endete mit Ablauf des 20.08.2022.
Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412) stelle ich fest, dass Herr Rolf Johannes Engelhardt die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.
Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung
- jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
- die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
- die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).
Siegburg, den 22.08.2022
Der Landrat als Wahlleiter
gez. Sebastian Schuster