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Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 9. Mai 2022

Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Kreistagsmitglieds

Der Kreistagsabgeordnete Tobias Leuning hat am 29.04.2022 den Verzicht auf sein Kreistagsmandat mit Ablauf des 30.04.2022 erklärt.

Herr Leuning wurde über die Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag gewählt. Die Benennung eines Ersatzbewerbers/einer Ersatzbewerberin für Herrn Leuning nach § 16 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist in der Reserveliste der Partei nicht erfolgt. Die Nachbesetzung des frei gewordenen Sitzes erfolgt daher gem. § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) nach der Listenreihenfolge. Die Reserveliste ist bis Platz 18 ausgeschöpft. Der nächste noch nicht zum Zuge gekommene Bewerber auf Reservelistenplatz 19 ist

Herr Michael Richter, geboren 1992, wohnhaft 53757 Sankt Augustin.

Herr Richter hat die Wahl angenommen.

Gem. § 45 Abs. 6 KWahlG i. d. F. der Bekanntmachung vom 30.06.1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412) stelle ich fest, dass Herr Michael Richter die Mitgliedschaft im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises erworben hat.

Gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 i. V. m. § 39 Abs. 1 KWahlG können gegen diese Feststellung

  • jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Kreistagswahl 2020 teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären (Wahlleiter des Rhein-Sieg-Kreises, Wahlamt, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg).

Siegburg, den 05.04.2022

Der Landrat als Wahlleiter
gez. Sebastian Schuster

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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