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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 14. August 2025

Festsetzung des Wahltages für die Nachwahl der Ratswahl im Wahlbezirk 090 Hetzenholz der Gemeinde Much

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1, 3 KWahlG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.06.2025 (GV. NRW. S. 514), i.V. m. § 64 Abs. 2 S. 3 KWahlO NRW vom 31.08.1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10.06.2025, wird bestimmt: 

Die nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 KWahlG erforderlich gewordene Nachwahl der Ratswahl im Wahlbezirk 090 Hetzenholz der Gemeinde Much findet statt am 

Sonntag, den 14. September 2025

Siegburg, 14.08.2025
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
In Vertretung

gez. Udelhoven

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