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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 2. Juni 2023

Festsetzung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Niederkassel

Der Bürgermeister der Stadt Niederkassel scheidet auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 31.12.2023 aus seinem Amt aus. 

Nach § 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), und §§ 46 b, 14 Abs. 1 S. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), wird als Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Niederkassel  

Sonntag, der 26. November 2023

bestimmt.
Eine evtl. gem. § 46 c Abs. 2 S. 1 KWahlG erforderliche Stichwahl findet statt am Sonntag, den 10. Dezember 2023.

Siegburg, 01.06.2023                                             

Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster

                                                                                   

 

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