Festsetzung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Niederkassel
Der Bürgermeister der Stadt Niederkassel scheidet auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 31.12.2023 aus seinem Amt aus.
Nach § 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), und §§ 46 b, 14 Abs. 1 S. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.03.2022 (GV. NRW. S. 412), wird als Tag der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Niederkassel
Sonntag, der 26. November 2023
bestimmt.
Eine evtl. gem. § 46 c Abs. 2 S. 1 KWahlG erforderliche Stichwahl findet statt am Sonntag, den 10. Dezember 2023.
Siegburg, 01.06.2023
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster