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Öffentliche Bekanntgabe - bereitgestellt am 4. Oktober 2022

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2023/2024

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2023/2024 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 4. Oktober 2022 bis zur Verabschiedung des Kreishaushalts 2023/2024 durch den Kreistag (vorgesehen für den 7. Dezember 2022) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 6:00 Uhr bis 13:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand in der Eingangshalle des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. 

Auf die Bekanntmachung im Internet wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen.  

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 21.10.2022 Einwendungen erheben. 

Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.  

Siegburg, den 26.09.2022  

In Vertretung 
gez. Udelhoven 
(Kreisdirektorin)

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