Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 17. Oktober 2026

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2027

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für das Haushaltsjahr 2027 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 19. Oktober 2026 bis zur Verabschiedung durch den Kreistag (vorgesehen für den 14. Dezember 2026) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags 6.45 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags bis donnerstags 6.45 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags 6.45 Uhr bis 13.00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand im Kreishaus in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, sowie im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter www.rhein-sieg-kreis.de/bekanntmachungen zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Auf die Bekanntmachung im Internet wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 06.11.2026 Einwendungen erheben.

Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Siegburg, den 13.10.2026                                                  

gez. Schuster
(Landrat)

   
 

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.