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Öffentliche Bekanntgabe - bereitgestellt am 18. Dezember 2020

Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises mit Haushaltsplan und Anlagen für die Haushaltsjahre 2021/2022

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg-Kreises für die Haushaltsjahre 2021/2022 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 21. Dezember 2020 bis zur Verabschiedung des Kreishaushalts 2021/2022 durch den Kreistag (vorgesehen für den 18. März 2021) zu den Dienstzeiten der Kreisverwaltung (montags von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr, gesetzliche Feiertage ausgenommen) am Informationsstand in der Eingangshalle des Kreishauses in Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 6 Abs. 1 i. V. m. § 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO NRW) hingewiesen. 

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ab Beginn der Auslegung bis zum 12.02.2021 Einwendungen erheben.

Diese sind beim Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kämmerei, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben.

Siegburg, 16.12.2020

gez. Schuster
(Landrat)

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