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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises – bereitgestellt am 27. März 2023

Zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die öffentlich - rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises abgeschlossen worden.
 

Diese Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW i.V.m. § 29 GkG NRW von der Bezirksregierung Köln am 13.02.2023 (Az.: 31.1.6.3-463) aufsichtsbehördlich genehmigt sowie gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG NRW am 21.02.2023 im Amtsblatt Nr. 7 der Bezirksregierung Köln auf Seite 66 veröffentlicht.
 
Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises weise ich auf die erfolgte Veröffentlichung hin.

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