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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 16. Dezember 2020

Kündigung der öffentlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Siegburg über die Durchführung der Beihilfebearbeitung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Siegburg über die Durchführung der Beihilfebearbeitung wurde von der Stadt Siegburg am 16.06.2020 fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln am 13.06.2017 genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 26.06.2017, Nr. 25, öffentlich bekannt gemacht.

Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zum 31.12.2020 wirksam.

                                                                        gez. Schuster                                                            Landrat

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