Kündigung der öffentlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Siegburg über die Durchführung der Beihilfebearbeitung
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Siegburg über die Durchführung der Beihilfebearbeitung wurde von der Stadt Siegburg am 16.06.2020 fristgerecht zum 31.12.2020 gekündigt.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln am 13.06.2017 genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 26.06.2017, Nr. 25, öffentlich bekannt gemacht.
Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zum 31.12.2020 wirksam.
gez. Schuster Landrat