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Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung wird am 28.07.2025 gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern der Bezirksregierung Köln vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Kündigung der "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Troisdorf durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises"

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Troisdorf über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Troisdorf durch das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises wurde vom Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 03.07.2025 fristgerecht zum 31.12.2026 gekündigt.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln am 15.01.2021 genehmigt und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 25.01.2021 öffentlich bekannt gemacht.

Die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung endet zum 31.12.2026.

Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird im Amtsblatt Nr. 30 für den Regierungsbezirk Köln vom 28.07.2025 bekannt gemacht und im Internet auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de unter der Rubrik Bekanntmachungen bereitgestellt.

Auf die Bekanntmachung wird hiermit nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) i. V. m. §§ 6 Abs. 1 und 8 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung – BekanntmVO) hingewiesen.

Siegburg, den 24.07.2025

Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat

gez. Sebastian Schuster

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