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Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgte gem. § 24 Abs. 3. S. 1 GkG NRW durch Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises und war nach § 7 Abs. 1 S. 1 u. 2 der Bekanntmachungsverordnung mit Ablauf des 22.08.2020 vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Die am 07.07.2019 in Kraft getretene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Siegburg und Lohmar über die Durchführung von Vergabeverfahren wurde seitens der Stadt Siegburg mit Schreiben vom 26.06.2020 zum 31.12.2020 gekündigt.

BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG:

Die Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Stadt Siegburg mit Schreiben vom 26.06.2020 wird gemäß § 24 Abs. 5 i. V. m. Abs. 3 und 4 und § 29 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV. NRW. S. 218b), öffentlich bekannt gemacht.

Siegburg, den 12.08.2020       
06-072-91

 Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
 gez. Sebastian Schuster

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