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Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung wurde am 16.07.2022 gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Kündigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Rösrath“

Hiermit wird die Kündigung und Beendigung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Vergabeverfahren zwischen der Stadt Siegburg und der Stadt Rösrath“ (bekanntgemacht am 15.08.2020 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) zum 31.12.2022 gemäß § 24 Abs. 5 i. V. m. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV.NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), öffentlich bekanntgemacht.

Mit Schreiben vom 22.06.2022 (zugegangen am 30.06.2022) hat die Stadt Siegburg die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2022 gekündigt. Die Kündigung erfolgte gemäß § 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung fristgerecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12. des Jahres. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung endet demnach mit Ablauf des 31.12.2022. 

Siegburg, den 11.07.2022                        

Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
In Vertretung
gez. Udelhoven
Kreisdirektorin

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