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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Landkreis Neuwied über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr

Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird auf die Genehmigung und Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung der Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 200. Jahrgang, Nr. 51 am 21.12.2020, hingewiesen.  

Siegburg, 22.12.2020

gez. Sebastian Schuster
 - Landrat -

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