Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Landkreis Neuwied über die Sicherstellung Kreisgrenzen überschreitender Verkehrsleistungen im Linienverkehr
Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird auf die Genehmigung und Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung der Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 200. Jahrgang, Nr. 51 am 21.12.2020, hingewiesen.
Siegburg, 22.12.2020
gez. Sebastian Schuster
- Landrat -