Nach der Neuwahl des Kreistages am 14.09.2025 wird dieser in seiner ersten Sitzung die 15 stimmberechtigten Mitglieder des neu zu bildenden Jugendhilfeausschusses des Rhein-Sieg-Kreises wählen. Für sechs dieser Mitglieder haben die in seinem Zuständigkeitsbereich wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ein Vorschlagsrecht.
Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist auch eine persönliche Vertreterin bzw. ein persönlicher Vertreter vorzuschlagen. Insgesamt soll mindestens die doppelte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern und Vertreterinnen bzw. Vertretern vorgeschlagen werden.
Die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe werden hiermit aufgerufen, entsprechende Wahlvorschläge (getrennt für Mitglieder und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter) spätestens bis zum 14.09.2025 an folgende Anschrift einzureichen:
Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat
Kreisjugendamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Wählbar sind alle Personen, die zum Kreistag wählbar sind (d.h. wer am Wahltag Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten seine Wohnung im Kreisgebiet hat). Nicht wählbar ist, wer am Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Befähigung der Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Da ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben ist, bitte ich, bei den Vorschlägen Frauen angemessen zu berücksichtigen.
Um die Wählbarkeit prüfen zu können, sind neben dem Namen das Geburtsdatum, der Wohnort (mit Aussage: dort wohnhaft seit), der Beruf und die Staatsangehörigkeit anzugeben.
Siegburg, den 31.07.2025
gez. Sebastian Schuster
Der Landrat