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Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung wurde am 12.10.2022 gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Eitorf und Much beim kommunalen Umweltschutz

Mit Aufhebungsvereinbarung unterzeichnet am 30.08.2022 bzw. 08.09.2022 haben die Gemeinden Eitorf und Much die „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Eitorf und Much beim kommunalen Umweltschutz“ (bekanntgemacht am 09.06.1990 in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises) gemäß § 5 Abs. 2 der Vereinbarung einvernehmlich aufgehoben. Die Aufhebung wird am Tag nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde wirksam.

Bekanntmachungsanordnung:

Vorstehende Aufhebung der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Eitorf und Much beim kommunalen Umweltschutz“ wird gemäß § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), öffentlich bekannt gemacht.

Siegburg, den 05.10.2022

Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster

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