Inhalt anspringen
Unsere Verwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

Die Bekanntmachung wurde am 01.04.2023 gemäß § 24 Abs. 3 S. 1 GkG NRW in den amtlichen Verkündungsblättern des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen. Die Einstellung in das Internet erfolgt aus informatorischen Gründen.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen

  1. der Stadt Hennef
  2. der Stadt Königswinter
  3. der Stadt Sankt Augustin
  4. der Stadt Siegburg

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Hennef, Königswinter, Sankt Augustin und Siegburg über die gemeinsame Benutzung von Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Stadt Sankt Augustin vom 01.10.1982 sowie der 1. Änderung vom 10.05.2002 wird um die folgende Regelung ergänzt: 

§ 1 a Beteiligung an Kooperationen 

(1) Zur Sicherstellung der zukünftigen Klärschlammverwertung beteiligt sich die Stadt Sankt Augustin mit verschiedenen anderen Abwasserbeseitigungspflichtigen an einer Klärschlammkooperation. Aufgabe dieser Kooperation ist die Planung, Errichtung und der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage. Diese Anlage wird außerhalb des Gebietes der Stadt Sankt Augustin errichtet. Die im Rahmen der Klärschlammkooperation anfallenden Investitions- und Betriebskosten, seien sie durch die Klärschlammverbrennungsanlage unmittelbar verursacht oder seien es Kosten der ggf. zwischengeschalteten Gesellschaften, stellen Kosten im Sinne des § 3 Abs. 3 und 4 dar. Diese werden nach Maßgabe dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Vertragsparteien aufgeteilt. Mit etwaigen Mittelrückflüssen wird entsprechend verfahren. 

(2) Die fortfolgenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, sofern sie die Klärschlammkooperation unmittelbar oder mittelbar betreffen.

Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (§ 24 Absatz 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW).

Stadt Hennef                                              Stadt Königswinter
Der Bürgermeister                                      Der Bürgermeister
gez. Dahm, 15.02.2023                             gez. Wagner, 08.02.2023

                                                           
Stadt Sankt Augustin                                 Stadt Siegburg
Der Bürgermeister                                      Der Bürgermeister
gez. Leitterstorf, 27.01.2023                    gez. Rosemann, 06.03.2023

GENEHMIGUNG UND BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG:

Vorstehende Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Hennef, Königswinter, Sankt Augustin und Siegburg über die gemeinsame Benutzung von Abwasseranlagen auf dem Gebiet der Stadt Sankt Augustin wird hiermit in der mir mit Bericht des Bürgermeisters der Stadt Sankt Augustin vom 13.03.2023 vorgelegten Fassung gemäß den §§ 24 Abs. 2 und 29 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), aufsichtsbehördlich genehmigt.
Die Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie deren Genehmigung werden hiermit nach § 24 Abs. 3 GkG öffentlich bekannt gemacht.

Siegburg, den 24.03.2023  
06-072-91                            

Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
gez. Sebastian Schuster

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.