Zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis ist gemäß den Vorschriften der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung zum Vertragsnaturschutz vom 02.04.2008 (1. Änderungsvereinbarung) geschlossen worden.
Die Bekanntmachung der Vereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt Nummer 43 für den Regierungsbezirk Köln am 27.10.2025.
Siegburg, den 24.11.2025
In Vertretung
gez. Udelhoven
Kreisdirektorin