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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 15. Juni 2022

Zwischen dem Wahnbachtalsperrenverband und dem Rhein-Sieg-Kreis ist gem. §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung der Beihilfebearbeitung abgeschlossen worden.

Die Veröffentlichung der Vereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 09.05.2022, Nummer 19.                                                      

gez. Sebastian Schuster
Landrat

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