Öffentliche Bekanntmachung
Zwischen der Stadt Siegburg und dem Rhein-Sieg-Kreis ist gem. §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der zurzeit geltenden Fassung (SGV NRW 202) die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Familienberatung abgeschlossen worden.
Die Veröffentlichung der Vereinbarung und ihrer Genehmigung erfolgte durch die Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 27.12.2022, Nummer 52.
gez. Sebastian Schuster
Landrat