Änderungsvereinbarung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) und dem Rhein-Sieg-Kreis über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung
Gemäß § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit wird auf die Genehmigung und Bekanntmachung der Änderungsvereinbarung der Bezirksregierung Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, 200. Jahrgang, Nr. 50 am 14.12.2020, hingewiesen.
Siegburg, 8. Januar 2021
gez. Schuster
- Landrat -