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Öffentliche Bekanntmachung - bereitgestellt am 6. Juni 2025

Verlängerung des Veränderungsverbots im Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter"

In der Sitzung des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises am 04.04.2017 wurde die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Nr. 3 „Alfter“ beschlossen. Es ist vorgesehen, dass der Landschaftsplan nach dem Satzungsbeschluss und der Durchführung des Anzeigeverfahrens gem. § 18 LNatSchG NRW in Kraft tritt.

Geltungsbereich Landschaftsplan Nr. 3 „Alfter“

Veränderungsverbot

Mit dem Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung trat gemäß § 48 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei geplanten Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen das Veränderungsverbot in Kraft. Das heißt, dass bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens aber drei Jahre lang, Änderungen aller Art verboten sind. Die aktuell ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform der betroffenen Flächen bleibt unberührt.

Dieses Veränderungsverbot wird aufgrund einer zwischendurch notwendig gewordenen Erneuten Öffentlichen Auslegung (10.02. bis 14.03.2025) durch öffentliche Bekanntmachung um ein Jahr bis zum 09.06.2026 verlängert.

Die Planunterlagen sowie Informationen zum Verfahrensablauf der Aufstellung eines Landschaftsplanes können unter dem folgenden Link eingesehen und heruntergeladen werden.

https://www.rhein-sieg-kreis.de/landschaftsplanung (Öffnet in einem neuen Tab)

Siegburg, den 26.05.2025

gez. Sebastian Schuster
Landrat

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