An der Spitze Ihrer Kreisverwaltung steht der von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, direkt gewählte Landrat. Er ist Vorsitzender des Kreistages und auch Leiter der Kreisverwaltung sowie der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg. Seine allgemeine Vertreterin in der Verwaltung ist die Kreisdirektorin.
Der Landrat beruft regelmäßig die Verwaltungskonferenz ein, an der die Kreisdirektorin, die Leitungen der weiteren vier Dezernate und die Leitung des Referats für Wirtschaftsförderung und strategische Kreisentwicklung teilnehmen.
Die Dezernatsleitungen tragen die Gesamtverantwortung für ihr Dezernat und die dazugehörigen Fachämter. Sie sind Vorgesetzte der Amtsleitungen und führen ihr Dezernat fachlich, personell und organisatorisch. Sie unterstützen den Landrat, sind Schnittstelle zwischen dem Landrat und den zum Dezernat gehörigen Fachämtern und nehmen vielfältige Führungs-, Steuerungs- und Projektaufgaben wahr.
Durch einen regelmäßigen Informationsaustausch und die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten wird eine einheitliche Verwaltungsführung und eine einheitliche Ausrichtung des Verwaltungshandelns gewährleistet. Dadurch wird sichergestellt, dass die Dienstleistungen der Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger gemeinwohlorientiert, bürgernah und gesetzeskonform erbracht werden.