Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt die Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises, zu deren Erlass der Rhein-Sieg-Kreis nach der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist. Sie enthält unter anderem Regelungen zur Verfassung und der Organisation der Verwaltung.
Die Geschäftsordnung für den Kreistag regelt auf der Grundlage und in Ergänzung des geltenden Rechts die Pflichten und Rechte der Kreistagsabgeordneten und Ausschussmitglieder sowie das Verfahren des Kreistages, des Kreisausschusses und der Ausschüsse des Kreistages.