Allgemeine Hinweise
Das Logo des Rhein-Sieg-Kreises darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis genutzt werden.
Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl an Logos zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das für Ihr Design passende Logo.
Die Logos dürfen weder verfremdet noch verändert werden. Bitte passen Sie die Größe nur proportional an. Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, darf das Logo grundsätzlich eine Gesamthöhe von 10 mm nicht unterschreiten.
Das Logo steht immer auf weißem Hintergrund. Bei farbigen Hintergründen wählen Sie bitte das Logo mit Bühne. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten bereitgestellten Auszug aus unserem CD-Manual.
Bitte lassen Sie uns Ihre jeweiligen Entwürfe mit Einsatz unseres Logos zur Freigabe zukommen.
Ihr Projekt wird durch den Rhein-Sieg-Kreis gefördert?
Dann beachten Sie die nachfolgenden ergänzenden Hinweise
Der Rhein-Sieg-Kreis ist als Fördergeber für alle Publikationen, die das Projekt betreffen, zu benennen.
Ist das Logo des Rhein-Sieg-Kreises das einzige Förderlogo, ist es mit dem Zusatz „gefördert durch den“ zu verwenden.
Bei mehreren Förderlogos muss über alle Logos der Hinweis „gefördert durch“ platziert werden. Dabei sollen die einzelnen Logos möglichst gleich groß und übersichtlich angeordnet sein.
Weitere Informationen zur Logoanwendung
Bei Fragen zur Logoanwendung und für die Zusendung weiterer Dateiformate steht Ihnen Stab 02 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter oeffentlichkeitsarbeitrhein-sieg-kreisde zur Verfügung.