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Unsere Verwaltung

Hinweise zur Verwendung des Rhein-Sieg-Kreis-Logos

Allgemeine Hinweise

Das Logo des Rhein-Sieg-Kreises darf von externen Stellen (Partnerunternehmen, Förderbegünstigte etc.) nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Jede Publikation, die das Logo des Rhein-Sieg-Kreises enthält, ist vor Veröffentlichung zur Freigabe an die Öffentlichkeitsarbeit zu senden (oeffentlichkeitsarbeitrhein-sieg-kreisde).

Wir stellen Ihnen hier eine Auswahl an Logos zur Verfügung. Bitte verwenden Sie das für Ihr Design passende Logo.

Egal welche Version des Logos Sie verwenden, es darf weder verfremdet noch verändert werden. Bitte passen Sie die Größe nur proportional an. Um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, darf das Logo grundsätzlich eine Gesamthöhe von 10 mm nicht unterschreiten.

Das Logo steht immer auf weißem Hintergrund. Bei farbigen Hintergründen wählen Sie bitte das Logo mit Bühne. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten bereitgestellten Auszug aus unserem CD-Manual.

Bei Fragen zur Logoanwendung und für die Zusendung weiterer Dateiformate steht Ihnen Stab 02 – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter oeffentlichkeitsarbeitrhein-sieg-kreisde zur Verfügung.

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