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Rhein-Sieg-Kreis

WLAN Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen WLAN des Rhein-Sieg-Kreises

Allgemeine Informationen
Die folgenden Nutzungsbedingungen finden Anwendung bei den aktuell durch die Kreisverwaltung bereitgestellten Netzen (WLANs)

  • „RSK-Ticket“ (Gäste-WLAN mit individuellen Zugangsdaten und festgelegtem Nutzungszeitraum, hausweite Bereitstellung)
  • „RSK-Gast“ (Gäste-WLAN ohne Zugangsdaten mit begrenzter zeitlicher Nutzung innerhalb der Öffnungszeiten des Dienstgebäudes, Versorgung von Wartezonen)
  • „RSK-Kreistag“ (WLAN für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie Fraktionsgeschäftsstellen mit individueller Geräteregistrierung ohne Begrenzung der Nutzungszeit, hausweite Bereitstellung)

Dieses Dokument enthält verbindliche Regelungen zur Nutzung der oben genannten WLANs. Die Nutzenden müssen vor dem Zugriff auf die Netze den nachfolgenden Regelungen zustimmen, die Kenntnisnahme der Informationspflichten nach Artikel 13 EU-DSGVO bestätigen und in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen Daten einwilligen. Das Dokument beinhaltet keine Informationen zur technischen Bereitstellung der genannten Netzwerke.
Betrieben werden die oben genannten WLANs vom Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Amt für zentrale Steuerungsunterstützung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg (Betreiber).
Mit Betätigung des Buttons „Annehmen“ nehmen die Nutzenden die  Datenschutzerklärung zur Kenntnis, akzeptieren die Nutzungsbedingungen und willigen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein. Ohne Annahme ist eine Nutzung nicht möglich.
Für das WLAN RSK-Kreistag erfolgt eine Bekanntgabe/Annahme in Zusammenhang mit der Geräteregistrierung, die jeweils aktuellen Bedingungen werden an geeigneter Stelle veröffentlicht.

Nutzungsbedingungen WLAN

1 Gegenstand und Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Betreiber und den Nutzenden in Zusammenhang mit den bereitgestellten WLAN-Zugängen.

2 Leistungen
(1) Der Betreiber stellt in seinen Gebäuden einen Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspot) zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, geschäftsfähige Nutzende.
(3) Die Nutzungsdauer wird je nach Nutzung eines der bereitgestellten WLANs durch den Betreiber gesteuert.
(4) Die Bereitstellung des Hotspots richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Der Betreiber behält sich vor, den Zugang zum Hotspot im Falle notwendiger technischer Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen.
Störungen können dem Betreiber unter wlanrhein-sieg-kreisde gemeldet werden.

(5) Der Betreiber gewährleistet nicht, dass:
a. der Hotspot störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann.
b. hohe Bandbreiten/Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen.
c. alle Dienste über den Hotspot genutzt werden können.
(6) Der Betreiber reglementiert über Web-Filtersysteme den Zugang zu Inhalten, die jugendgefährdend oder in anderer Art und Weise rechtsverletzend sind. Gleiches gilt für Inhalte und Dienste, die die Verfügbarkeit oder technische Sicherheit der angebotenen Infrastruktur einschränken oder gefährden.
(7) Die Verbindung vom Nutzerendgerät zum bereitgestellten Hotspot erfolgt in den WLANs RSK-Gast und RSK-Ticket nicht verschlüsselt.
Die Verbindung vom Nutzerendgerät zum bereitgestellten Hotspot erfolgt im WLAN RSK-Kreistag verschlüsselt.
(8) Von Dritten übertragene Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistung des Betreibers und werden nicht überprüft. Das betrifft auch die durch die Nutzenden selber zur Verfügung gestellten Inhalte.

3 Zugang und Nutzung

(1) Der Betreiber bietet die WLAN-Infrastruktur allen Besucherinnen oder Besuchern der Kreisverwaltung an.
Bei allen WLANs handelt sich um einen nichtöffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige, geschäftsfähige Nutzende.
(3) Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass die Nutzenden vor Inanspruchnahme des Angebotes die Nutzungsbedingungen der WLANs akzeptieren, die Kenntnisnahme der Informationspflichten nach Artikel 13 EU-DSGVO bestätigen und in die Verarbeitung der notwendigen personenbezogenen Daten einwilligen. Die Nutzungsbedingungen und die Informationspflichten können jederzeit vollständig auf der Begrüßungsseite eingesehen oder auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://www.rhein-siegkreis.de/WLAN) abgerufen werden.
(4) Ein Anspruch auf einen funktionsfähigen Hotspot oder eine bestimmte, örtliche Abdeckung des Hotspots besteht nicht.
(5) Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen beziehungsweise der Informationspflichten, die Ihnen bei der Anmeldung an den WLANs angezeigt werden.
(6) Der Zugang zu den WLANs ist wie folgt geregelt:
a. RSK-Ticket: Freischaltung des Zugangs durch Ausgabe von Vouchern durch eine zentrale Stelle im jeweiligen Dienstgebäude mit individuellen Zugangsdaten und festgelegtem Nutzungszeitraum (zum Beispiel für Veranstaltungen im Dienstgebäude).
b. RSK-Gast: Freier Zugang ohne Zugangsdaten mit zeitlicher begrenzter Nutzung innerhalb der Öffnungszeiten des Dienstgebäudes.
c. RSK-Kreistag: Freischaltung des Zugangs für aktuelle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sachkundige Bürgerinnen und Bürger und sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie Fraktionsgeschäftsstellen durch individuelle Geräteregistrierung ohne Begrenzung der Nutzungszeit; Koordination durch das Kreistagsbüro.

4 Zugangsdaten

(1) Zugangsdaten zu den WLANs sind ausschließlich von dem jeweils zugelassenen Personenkreis zu nutzen. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist unzulässig.
(2) Sofern Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben, behält sich der Betreiber die Sperrung der Zugangsdaten vor. Während der Dienstzeit ist der Betreiber über eine Nachricht an wlanrhein-sieg-kreisde über eine solche Annahme zu informieren.

5 Pflichten als Nutzer

(1) Die Nutzenden sind im Rahmen der Nutzung des Dienstes verpflichtet, alle Angaben zu ihrer Person wahrheitsgemäß zu machen.
(2) Die Nutzenden sind verpflichtet, im Falle vom Betreiber zur Anzeige gebrachten Missbrauchs- oder sonstigen Vorwürfen der regel-/rechtswidrigen Nutzung der Dienste oder der Geltendmachung von Ansprüchen (siehe Ziff. 9 Absatz 2) unverzüglich und vollständigbei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem Betreiber die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
(3) Die weiteren Pflichten ergeben sich aus den Bestimmungen der Nutzungsbedingungen.

6 Preise

Für die Nutzung der WLANs werden keine Nutzungsentgelte erhoben.

7 Verbotene Handlungen

Den Nutzenden sind jegliche Handlungen bei der Nutzung des Hotspots untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt:

  • die Nutzung, das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • die Veröffentlichung oder Zugänglichmachung von Inhalten, durch die andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Dritte beleidigt oder verleumdet werden;
  • die Nutzung, das Bereitstellen und das Verbreiten von Inhalten, Diensten und/oder Produkten,die gesetzlich geschützt oder mit Rechten Dritter (zum Beispiel Urheberrechte) belastet sind, ohne hierzu ausdrücklich berechtigt zu sein, insbesondere bei der Nutzung von sogenannten „Internet-Tauschbörsen“ oder File-Sharing-Diensten.

Des Weiteren sind auch, unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß, bei der Einstellung eigener Inhalte sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzenden (zum Beispiel durch Versendung persönlicher Mitteilungen, durch die Teilnahme an Diskussionsforen etc.) die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die unverhältnismäßige Belastung der Systeme des Betreibers, die den reibungslosen Betrieb des Hotspots beeinträchtigen (zum Beispiel Übertragung großer Datenmengen durch Videostreaming etc.);
  • das Hosting eines Web-Servers oder anderer Server durch Nutzung eines Hotspots des Dienstanbieters;
  • die Manipulation der Netzwerkkomponenten des Hotspots des Betreibers;
  • die Versendung von Spam-Mails oder Nutzung des Hotspots zu anderen kommerziellen (zum Beispiel Versendung von Werbung) oder rechtswidrigen Zwecken;
  • das Verbreiten von Falschmeldungen (Fake-News);
  • die Verbreitung von Viren, Trojanern, Malware und anderen schädlichen Dateien;
  • die Verbreitung oder Kommunikation anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte sowie solcher Inhalte beziehungsweise Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern beziehungsweise zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Aufforderung anderer Nutzenden oder Dritter zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- beziehungsweise gesetzeswidrige Zwecke.

8 Sperrung von Zugängen

Der Zugang zum Hotspot für einzelne Nutzende kann jederzeit vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird, verstoßen wurde oder der Betreiber ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.

9 Haftungsfreistellung

(1) Die Nutzenden sind für alle Handlungen, die sie im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets über den Hotspot des Betreibers vornehmen, selbst verantwortlich.
(2) Die Nutzenden stellen den Betreiber von sämtlichen Forderungen auf erstes Anfordern frei, die Dritte wegen eines Verstoßes des Nutzenden gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe).
(3) Der Betreiber haftet nicht für eventuelle Schäden, die den Nutzenden unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen.
(4) Eine Haftung des Betreibers dafür, dass ein Dritter über WLAN übertragene Daten erfasst, speichert oder modifiziert, ist ausgeschlossen.

10 Haftungsbeschränkung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz für alle von ihm verursachten Schäden.
(2) Im Übrigen haftet der Betreiber nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzenden regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(3) Soweit die Haftung des Betreibers nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11 Datenschutz

(1) Der Betreiber trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
(2) Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Betreibers datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen von den Nutzenden eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
(3) Um die Leistungen des Hotspots für die Nutzenden zu erbringen, ist die Verwendung von personenbezogenen Daten des jeweiligen Endgeräts erforderlich. Die näheren Einzelheiten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Wenn Sie Kauffrau/Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, so ist der Sitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Verantwortliche/
Verantwortlicher:
Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat
Amt für zentrale Steuerungsunterstützung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
wlanrhein-sieg-kreisde
Datenschutzbeauftragte/
Datenschutzbeauftragter:
Anschrift wie oben mit dem Zusatz: Datenschutzbeauftragter
datenschutzbeauftragterrhein-sieg-kreisde
Zweck: Folgende personenbezogene Informationen werden für die Bereitstellung und den gesicherten Betrieb des WLANs (Verkehrsdaten) verarbeitet:
a) Name des genutzten WLAN
b) Name WLAN-Zugangspunktes
c) Datum und Uhrzeit der Anmeldung
d) Übertragene Datenmenge
e) Hardware-Kennung des Endgerätes (MAC-Adresse)
f) IP-Adresse des Endgeräts
g) Netzwerkstandort (Angabe des Ortes zum Beispiel Siegburg)
h) Betriebssystem, Verbindungsapp des Endgerätes
i) Informationen zur aufgerufenen Website zum Beispiel IP-Adresse, Zeitpunkt, Datenmenge, Protokoll je Webseitenaufruf, Namensauflösung, blockierte Zugriffe
j) Sitzungs-ID
Für die Nutzung des WLANs mit einem Ticketzugang (RSK-Ticket) werden darüber hinaus zur Registrierung und Verwaltung der nutzbaren Geräte folgende personenbezogene Informationen (Bestandsdaten) verarbeitet:
a) Name, Vorname
a) Benutzername (Zugangskennung)
b) Nutzungszweck
c) Ende des Freischaltzeitraumes
d) Gegebenenfalls Firmenname
e) Gegebenenfalls E-Mail-Adresse
f) Gegebenenfalls Telefonnummer
Für die Nutzung des WLANs für Mandatsträger (RSK-Kreistag) werden darüber hinaus zur Registrierung und Verwaltung der nutzbaren Geräte folgende personenbezogene Informationen (Bestandsdaten) verarbeitet:
a) Name, Vorname
b) Hardware-Kennung des Endgerätes
c) Ende des Freischaltzeitraumes
Zusätzlich können zur besseren Erreichbarkeit im Fehlerfall folgende personenbezogene Informationen (Bestandsdaten) verarbeitet werden:
a) E-Mail-Adresse (freiwillig)
b) Telefonnummer (freiwillig)
c) Fraktionszugehörigkeit (freiwillig)
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-DSGVO. Der Nutzende erteilt seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten durch Betätigung des Buttons „Annehmen“ bei der Anmeldung am WLAN.
Empfänger: Die Daten der Nutzenden werden ausschließlich im notwendigen Umfang für Bereitstellung der Dienste innerhalb der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises verarbeitet und werden weder zu kommerziellen noch zu nicht-kommerziellen Zwecken an externe Dritte weitergeleitet, es sei denn, die Nutzenden willigen ausdrücklich in eine Weiterleitung ein. Die Kreisverwaltung ist im Rahmen zur Klärung von Unregelmäßigkeiten aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, die Daten zum Beispiel an Ermittlungsbehörden herauszugeben.
Übermittlung an ein
Drittland:
nein
Speicherdauer: Zum Zwecke der Nachverfolgung können Verkehrsdaten bis zu 7 Tage gespeichert werden.
Bestandsdaten des Netzes RSK-Ticket werden spätestens nach 7 Tagen nach Ablauf/Beendigung der Freischaltung gelöscht. Die zur Beantragung der Tickets erfassten Daten werden jeweils zum Ende des folgenden Quartals gelöscht (z.B. Löschung der Daten von Januar bis März am 30. Juni).
Bestandsdaten des Netzes RSK-Kreistag werden nach Ausscheiden der Mandatsträgerin/des Mandtatsrägers oder auf Verlangen gelöscht. Nach Löschung der Bestandsdaten ist eine Nutzung des WLANs nicht mehr möglich.
Betroffenenrechte: Auskunftsrecht (Art. 15 EU-DSGVO)
Recht auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO)
Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)
Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO)
Widerruf: Eine Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse: wlanrhein-sieg-kreisde
oder per Brief-Post an den Verantwortlichen. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufes rechtmäßig.
Beschwerderecht: Nach Art. 12 EU-DSGVO besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (LDI NRW, Düsseldorf).
Notwendigkeit: Die Angabe der personenbezogenen Bestandsdaten geschieht freiwillig. Die Verarbeitung der Verkehrsdaten ermöglicht die Bereitstellung und den gesicherten Betrieb des WLAN-Dienstes.
Profiling: Ein Profiling seitens der Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises findet nicht statt.

Amt für zentrale Steuerungsunterstützung
Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik

© Rhein-Sieg-Kreis 2020

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